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02.03.2026

Dunkelfeldstudie LeSuBiA: Gewalt bleibt weitgehend unsichtbar

Hameln, 2. März 2026 – Weniger als zehn Prozent der erlebten Gewalt gegen Frauen und Queers werden angezeigt. Das zeigt die aktuelle Dunkelfeldstudie LeSuBiA. Damit wird erneut deutlich: Auf staatlichen Schutz können sich viele Betroffene nicht verlassen.
 

Während Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Maßnahmen wie elektronische Fußfesseln oder Strafverschärfungen beim Einsatz von K.-o.-Tropfen als Fortschritt bewertet, bleibt deren Wirkung begrenzt. Wenn über 90 Prozent der Gewalt nicht zur Anzeige gebracht werden, greifen strafrechtliche Instrumente nur für einen Bruchteil der Betroffenen. Schutz braucht mehr als Strafrecht. Gewaltbetroffene brauchen vor allem schnelle, verlässliche Schutzstrukturen. Das Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger Schritt, um Frauenhäuser auszubauen und fehlende Plätze zu schaffen. Doch Prävention muss früher ansetzen: in Schulen und Kitas, durch Täterarbeit sowie durch verpflichtende Fortbildungen für Justiz und Polizei. Frauenhausmitarbeitende beobachten zudem strukturelle Defizite in Sorge- und Umgangsverfahren – mit gravierenden Folgen für Betroffene. Das Ausmaß der Gewalt ist seit Jahren bekannt. Nun braucht es entschlossenes politisches Handeln, um Gewalt wirksam zu beenden.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine gekürzte Zusammenfassung der Pressemitteilung der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF). Die vollständige Fassung finden Sie hier: https://autonome-frauenhaeuser-zif.de/internationaler-tag-zur-beseitigung-von-gewalt-gegen-frauen-copy/